Unangenehme Überraschung am Zoll
13-08-09 15:34
Alter: 2 yrs



Kategorie: Aktuelles

Sie haben gerade ein echtes Schnäppchen in der Türkei ergattert oder sind seit kurzem stolzer Besitzer eines neuen Ipods aus New York. Der billige Wechselkurs lockt zu Grosseinkäufen. Doch Vorsicht bei den Freimengen.


Zur Zeit gehen viele Deutsche auf Schnäppchenjagd in Übersee. Der Dollarkurs ist eingebrochen. Die Freibetragsgrenze wurde angehoben. Damit der Einkauf allerdings nicht zum teuren Vergnügen wird sollte man sich vor er Urlaubsreise beim Zoll genau informieren was man einführen darf und in welchen Mengen. Neu gilt für die Rückkehr von Nicht-EU-Staaten eine Freimenge von 430 Euro, für die Einreise mit einem Flugzeug oder einem Seeschiff. Wer auf dem Landweg, beispielsweise aus der Schweiz nach Deutschland zurückkehrt darf Ware im Wert von max. 300 Euro steuerfrei einführen. Ausserdem gilt für Kinder unter 15 Jahren weiterhin die Freimenge von 175 Euro. Doch man darf nun keineswegs einfach für 430 Euro einkaufen und glauben man müsse nichts verzollen. Einige Artikel, wie beispielsweise Tabak sind beschränkt. Wer mehr als die erlaubte Menge einführen möchte muss die Mehrwertsteuer bezahlen. Erkundigen sie sich am besten vor ihrer Reise über die Regeln des Zolls. Zu finden sie diese Informationen auf der Homepage des deutschen Zolls.








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